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Der Wonnemonat Mai bringt nicht nur viel Sonne, sondern markiert auch den Start der Starkregensaison. Hausbesitzer schauen in dieser Zeit einmal mehr an den Himmel, ob Wetterextreme ihr Hab und Gut gefährden. Und die Zahlen weisen darauf hin: Allein im Juni und Juli gibt es laut Wetterdienst regelmäßig über 200 Starkregenereignisse pro Monat. Sintflutartige Regenfälle sorgen dann für überflutete Keller, beschädigte Gebäude und immense finanzielle Schäden.
Wer sich auf die Wohngebäudeversicherung verlässt, wiegt sich oft in falscher Sicherheit. Denn diese deckt zwar Sturm- und Hagelschäden ab – doch ohne den Zusatzbaustein „Elementarschutz” bleibt man bei Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutschen auf den Kosten sitzen.
Bundesweites Risiko
Laut Experten treten Wetterextreme immer häufiger auch abseits klassischer Hochwassergebiete auf. Schon ein einziger Starkregen kann harmlose Bäche in reißende Ströme verwandeln. Selbst höher gelegene Wohngegenden sind betroffen, wenn das Kanalsystem die Wassermassen nicht mehr bewältigt. Die Sturzfluten im Ahrtal 2021 zeigten, wie unberechenbar Naturgefahren sind und wie hoch das Ausmaß an Menschen und Gebäuden sein kann.
Oft unterschätzt und dabei aber besonders gefährlich ist der Rückstau. Steigt das Wasser aus dem überlasteten Kanalnetz in Keller oder Erdgeschoss, sind die Schäden enorm – und ohne Elementarschutz nicht versichert.
Welche Schäden deckt der Elementarschutz ab?
Die Schäden am Gebäude übernimmt der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder anderen Haushaltsgegenständen sind über den Elementarschutz in der Hausratversicherung abgesichert. Viele Hausbesitzer glauben, dass sie nicht in einem gefährdeten Gebiet wohnen – und riskieren damit hohe finanzielle Verluste. Dabei kann Starkregen überall auftreten, was den Elementarschutz für jeden Hausbesitzer zum sinnvollen Zusatzbaustein macht.
Schnelle Maßnahmen für mehr Sicherheit
Wer jetzt handelt, erhöht sein Sicherheitsgefühl – auch außerhalb der Starkregensaison – und weiß um finanzielle Hilfe, wenn Unwetter das Heim schädigen.
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
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Im Zuge der Vermittlung bietet Arndt Röder eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.